Sprachassistenten und ihre datenschutzrechtlichen Herausforderungen

„Alexa. Bestelle mir einen günstigen Wein, der gut zu Lasagne passt.“ Befehle wie dieser sollen bald ganz alltäglich durch Computer ausgeführt werden, versprechen die Entwickler sprachgesteuerter Assistenzgeräte. Und das sind keine kleinen, illusionierten Startups, sondern die ganz großen im Geschäft: Amazon, als Vorreiter mit seiner Assistentin Alexa, Apple mit dem erst neu erschienenen HomePod und seiner bekannten Software Siri, Google, Microsoft, Lenovo, Samsung und Co. Eigentlich alle Soft- oder Hardwareunternehmen, die Etwas auf sich halten sind in den Markt der digitalen Sprachassistenten eingestiegen. Als App sind sie eingebaut in Smartphones, Tischlautsprechern, Autos oder sogar Spielzeugen. Die Programme analysieren gesprochene Worte, so das Befehle statt durch Eintippen, einfach ausgesprochen durch das Gerät verstanden werden. Das soll den unmittelbaren Zugriff auf Informationen im Netz und dadurch eine deutlich leichtere Bedienung vieler technischer Geräte ermöglichen. Die Sprachsteuerung bietet tatsächlich Vorteile, funktioniert schon jetzt recht gut und lässt Einige schon von futuristischen Zeiten träumen; aber auch diese neue Technik ist nicht ohne Risiko. Zunächst einmal soll aber auf die Funktionsweise der Geräte eingegangen werden. Sprachassistenten hören permanent die Umgebung ab und zeichnen Befehle über Mikrofone auf. Wird der Assistent durch ein Aktivierungswort, beispielsweise „Alexa“ gestartet, beginnt der eigentliche Verarbeitungsprozess. Die Befehle werden über das Internet an die Server des Herstellers gesendet und dort durch komplexe Software analysiert und verarbeitet. Das Ergebnis wird zurückübermittelt und als Sprachnachricht ausgegeben oder es löst eine Aktion aus. Dabei können einerseits abgeschlossene Befehle erteilt werden, etwa ein Lied abzuspielen oder die Wettervorhersage vorzulesen. Aber auch Befehle mit Wirkung nach außen und für Dritte, erteilt werden, wie zum Beispiel ein Nachrichtenversand oder ein Einkauf. Meist werden weibliche Stimmen genutzt, da Nutzer auf diese positiver reagieren. Wurden digitale Sprachassistenten bisher meist als Zusatzfunktion in Smartphones integriert, werden nun auch eigenständige Produkte, die kleinen Lautsprechern ähneln, vertrieben. Mit ihrer Hilfe sollen langfristig auch Haushaltsgeräte wie Heizung oder Kaffeemaschine per Sprachbefehl gesteuert werden.

Welche datenschutzrechtlichen Risiken bestehen?

Sprachassistenten sind dauerhaft mit dem Internet verbunden und können von Angreifern abgehört und manipuliert werden. So kann die Aktivierung des Assistenten durch den Schlüsselbegriff gestört werden. Mit moderner Technik lassen sich aus gespeicherten Sprachbefehlen neue Befehle zusammensetzen. Da viele Sprachassistenten, wie anfangs ausgeführt, für ein bequemes Online-Shopping direkt auf die Zahlungsdaten der Nutzer zurückgreifen, können manipulierte Sprachbefehle auch zu finanziellen Verlusten führen. Beim Einsatz der Sprachassistenten werden die Daten, vor allem die Spracheingaben, grundsätzlich in eine Cloud ausgelagert. Die Sicherheit der in der Cloud gespeicherten „gesprochenen“ Daten lässt sich nicht zu hundert Prozent garantieren. Nahezu wöchentlich werden neue Vorkommnisse von Hacks und Identitätsdiebstähle bekannt. Bedenklich an der Speicherung von Sprachdateien in einer Cloud ist auch, dass oft nicht eindeutig erkennbar ist, wie und wo die aufgenommenen Daten verwendet und genutzt werden. Fraglich ist auch, ob die von den Anbietern erhobenen Sprachdaten nach der Aufnahme durch die Nutzer später wieder gelöscht werden können. Bei der Verwendung solcher Assistenzsysteme sollte daher genau darauf geachtet werden, wo und wie die vom Hersteller der Assistenten aufgezeichneten Daten gespeichert und verwendet werden. Gespeicherte Sprachinformationen können mit Daten aus anderen Online-Quellen zu detaillierten Nutzerprofilen für Marketing und Marktforschung zusammengeführt werden. Da Sprachassistenten auf vielen Smartphones vorinstalliert sind und sich entweder gar nicht oder nur umständlich abschalten lassen, besteht auch die Möglichkeit, die Geräte jederzeit zu lokalisieren. Aus dem Einsatz eines Sprachassistenten ließe sich womöglich schließen, wann eine Wohnung leer steht oder wo ein Auto geparkt wird. Schließlich könnten im öffentlichen Raum über Sprachassistenten in Smartphones selbst Daten von unbeteiligten Dritten aufgezeichnet werden. Sind die Sprachassistenten in einen Haushalt integriert, speichern sie eventuell auch persönliche Informationen des Alltags und von Besuchern.

Hinweise für die Verwendung von Sprachassistenten

Die Nutzung von Sprachassistenten kann hilfreich und komfortabel sein. Nutzer müssen sich aber über die „Dauerabhörung“ im Klaren sein und sich mit den damit verbundenen Nachteilen beschäftigen. Denn die Mikrofone der Geräte sind immer aktiv, um auf das Aktivierungswort zu lauschen. Auch sollten sie anwesende Familie, Freunde und Besucher auf die Verwendung digitaler Sprachassistenten aufmerksam machen, damit diese, falls gewünscht, ihr Verhalten entsprechend anpassen können. Man sollte sich bei der Verwendung solcher Assistenzsysteme unbedingt darüber aufklären, wie aufgezeichnete Daten auf inländischen oder ausländischen Cloud-Servern gespeichert werden, wie die Daten genutzt werden und ob sie gelöscht werden können. Darüber hinaus sollte darauf geachtet werden nur solche Assistenzsysteme zu verwenden, die in einem derart geschützt sind, dass sie möglichst nicht gehackt werden können. Für die Hersteller sind deshalb bereits bei der Entwicklung datenschutzrechtliche Vorgaben zu beachten („privacy by design“). Beim Verkauf der Geräte und der Software sollten Hersteller dann Datenschutzfunktionen vorab aktivieren („privacy by default“). Der integrierte Sprachassistent im Smartphone sollte nicht, wie es derzeit regelmäßig der Fall ist, bei der erstmaligen Anwendung einer Smartphone-App ohne Zutun des Nutzers aktiviert werden. Zumindest sollten die Betreiber aktiv darauf hinweisen und die Nutzer über die Verarbeitung persönlicher Daten durch Sprachassistenten informieren.

 

Haben Sie Fragen zum Thema digitale Sprachassistenten? Kontaktieren Sie gerne: RA Nicole Schmidt, LL.M. Leistung: Anwaltliche Beratung

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