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DSGVO-Checklisten: Wo steht Ihr Unternehmen?

Erfüllt Ihr Unternehmen die DSGVO-Anforderungen vollständig? Oft ist unklar, was konkret verlangt wird – nicht aus Gleichgültigkeit, sondern weil die Anforderungen komplex sind.

Diese von unserer Rechtsanwaltsgesellschaft entwickelten Checklisten geben Ihnen einen strukturierten Überblick über die wichtigsten Pflichten: verständlich formuliert, rechtlich fundiert.

01
DSGVO-Grundlagen
02
Einwilligung nach Art. 7
03
Datenschutzverletzungen

jeweils kostenlos als PDF

Drei Listen · zum Durcharbeiten

Die Checklisten im Detail

Öffnen Sie die Liste, die zu Ihrer Fragestellung passt. Jede Liste steht zusätzlich als PDF bereit – zum Ausdrucken und für Schulungen.

01Checkliste 1: DSGVO-GrundlagenGeeignet für: Einführungsschulungen, Onboarding neuer Mitarbeiter, erste Bestandsaufnahme.

Warum gilt Datenschutz?

Jede Person hat das Recht, selbst über ihre Daten zu bestimmen – verankert in Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz. Die DSGVO setzt dieses Grundrecht auf europäischer Ebene um und schützt vor Beeinträchtigungen des Persönlichkeitsrechts.

Welche Daten sind geschützt?

Alle Daten, die sich auf eine identifizierbare natürliche Person beziehen – zum Beispiel Name, IP-Adresse, Kfz-Kennzeichen, Standortdaten, Fotos oder biometrische Daten.

Was bedeutet „Verbot mit Erlaubnisvorbehalt“?

Personenbezogene Daten dürfen grundsätzlich nicht verarbeitet werden, es sei denn, eine Rechtsgrundlage erlaubt es ausdrücklich Art. 6 DSGVO. Zusätzlich gilt: Daten müssen transparent, zweckgebunden und sparsam verarbeitet werden Art. 5 DSGVO

Was gilt als „Verarbeitung“?

Der Begriff ist weit gefasst: Erheben, Speichern, Verändern, Übermitteln, Löschen – und vieles mehr Art. 4 Nr. 2 DSGVO. Nahezu jeder Umgang mit personenbezogenen Daten fällt darunter.

Welche Rechte haben Betroffene?

Betroffene können Auskunft verlangen (Art. 15 DSGVO), Löschung fordern (Art. 17 DSGVO), Widerspruch einlegen (Art. 21 DSGVO) und eine erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).

Wer trägt die Verantwortung im Unternehmen?

Wer über Zweck und Mittel der Datenverarbeitung entscheidet, ist Verantwortlicher im Sinne der DSGVO Art. 4 Nr. 7 DSGVO – in der Regel das jeweilige Unternehmen.

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Wann brauche ich eine Einwilligung?

Die Einwilligung ist eine von mehreren Rechtsgrundlagen nach Art. 6 DSGVO. Sie ist die sicherste, wenn keine andere greift, und drückt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus.

Was macht eine Einwilligung wirksam?

Sie muss freiwillig und informiert erteilt werden. Die betroffene Person muss wissen, wer welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet. Pauschaleinwilligungen ohne konkreten Zweck sind unwirksam. Außerdem darf die Verweigerung der Einwilligung keine Nachteile für die betroffene Person haben.

Muss die Einwilligung schriftlich vorliegen?

Nicht zwingend – aber der Verantwortliche muss sie im Streitfall nachweisen können (Rechenschaftspflicht, Art. 5 Abs. 2 DSGVO). Eine dokumentierte Form ist daher dringend empfohlen

Können Kinder wirksam einwilligen?

Ab 16 Jahren ja. Jüngere Kinder benötigen die Zustimmung der Eltern. Diese muss von Anfang an vorliegen, nicht nachträglich eingeholt werden.

Wie lange gilt eine Einwilligung?

Bis zum Widerruf durch die betroffene Person. Wichtig: Der Widerruf berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung.

Sind Pauschaleinwilligungen zulässig?

Nein. Für die betroffene Person muss klar erkennbar sein, welche Daten von wem zu welchem Zweck verarbeitet werden.

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Was ist eine Datenschutzverletzung?

Eine Datenschutzverletzung umfasst jede Verletzung der Sicherheit personenbezogener Daten – etwa durch Verlust, unbefugte Offenlegung, Veränderung oder Vernichtung. Eine Datenschutzverletzung ist kein Sonderfall. Sie kann jedes Unternehmen treffen.

Was muss ich im Ernstfall tun?

Besteht ein Risiko für betroffene Personen: unverzügliche Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde. Bei hohem Risiko zusätzlich direkte Benachrichtigung der Betroffenen.

Was muss dokumentiert werden?

Alle relevanten Umstände der Verletzung sowie die ergriffenen Abhilfemaßnahmen. Die Dokumentation muss einer späteren Prüfung durch die Aufsichtsbehörde standhalten.

Muss die Dokumentation der Behörde übermittelt werden?

Nein. Sie muss jedoch auf Anfrage vorgelegt werden können.

Gibt es eine Frist für die Dokumentation?

Keine gesetzliche Frist, aber die Dokumentation muss zeitnah erfolgen, damit die Vorgänge noch rekonstruierbar sind. Eine zu späte Dokumentation kann die Erfüllung der Meldepflicht faktisch unmöglich machen.

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§
Nächste Schritte

DSGVO-Checkliste gelesen – was sind die nächsten Schritte?

Als Rechtsanwaltsgesellschaft geben wir Ihnen nicht nur Orientierung, sondern rechtlich verwertbare Antworten. Wenn Sie nach dem Durcharbeiten konkrete Fragen haben, sprechen Sie uns an.

Eine DSGVO-Checkliste zeigt, wo Handlungsbedarf besteht. Was danach kommt, ist die rechtliche Einschätzung:

01
Wie schwerwiegend ist die Lücke?
02
Was muss wann umgesetzt werden?
03
Welche Maßnahmen sind verhältnismäßig?
FAQ

Häufige Fragen zu unseren DSGVO-Checklisten

Weitere Fragen? Wir beantworten sie im Erstgespräch – konkret auf Ihr Unternehmen bezogen.

Nein. Sie bieten strukturierte Orientierung auf Basis der DSGVO, ersetzen aber keine individuelle Rechtsberatung. Ob Ihr Unternehmen im Einzelfall compliant ist, hängt von Ihrer konkreten Situation ab.

Für alle. Die DSGVO gilt unabhängig von Unternehmensgröße oder Branche. Für eine unternehmensspezifische Einschätzung empfehlen wir ein erstes Beratungsgespräch.

Die Inhalte basieren auf dem aktuellen Stand der DSGVO. Da sich Rechtsprechung und Aufsichtspraxis laufend weiterentwickeln, empfehlen wir ergänzend unseren Newsletter.

Ja. Die Checklisten sind zur internen Verwendung freigegeben – etwa für Schulungen oder die Sensibilisierung einzelner Abteilungen.