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Arbeitsrecht für Arbeitgeber – rechtssicher handeln

Wer Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen gestaltet, sollte die Datenströme dahinter verstehen – und was die DSGVO daran knüpft. Individualarbeitsrecht und Betriebsvereinbarungen, mit besonderer Expertise im Beschäftigtendatenschutz.

Typische Fragen aus der Praxis
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Dürfen dienstliche E-Mails vom Arbeitgeber gelesen werden?

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Wo liegt die Grenze bei GPS-Ortung im Außendienst?

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Wie regeln Sie BYOD und WhatsApp rechtssicher?

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Welche Bewerberdaten dürfen wie lange gespeichert werden?

Wo Handlungsbedarf entsteht

Im Arbeitsverhältnis verarbeiten Sie täglich personenbezogene Daten.

Viele dieser Vorgänge sind rechtlich heikler, als sie wirken. Diese Situationen führen Unternehmen am häufigsten zu uns:

Bewerbermanagement

Welche Daten dürfen erfragt, gespeichert und wie lange aufbewahrt werden?

E-Mail-Kontrolle

Dürfen dienstliche E-Mails vom Arbeitgeber gelesen werden?

GPS-Ortung

Wo liegt die Grenze bei der Kontrolle von Außendienstmitarbeitenden?

Homeoffice

Welche technischen und vertraglichen Vorkehrungen sind datenschutzrechtlich nötig?

Mitarbeiterdaten bei Wechsel

Was darf an zukünftige Arbeitgeber weitergegeben werden?

Elektronische Personalakte

Was muss bei Personalakte & Mitarbeiterbefragungen abgesichert sein?

BYOD & WhatsApp

Wie regeln Sie private Gerätenutzung rechtssicher?

Hinweisgeberschutz

Interne Meldestellen nach HinSchG – siehe auch Compliance-Management.

!   Diese Fragen entstehen im Beschäftigtendatenschutz – können aber Gegenstand einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung werden, wenn sie nicht sauber geregelt sind.

Beschäftigtendatenschutz

Der Maßstab: vertragliche Notwendigkeit

Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Beschäftigungsverhältnis bildet die vertragliche Notwendigkeit den zentralen Maßstab: Die Datenverarbeitung muss für die konkreten Zwecke des Arbeitsverhältnisses erforderlich sein.

Was wir leisten

Einzelmandat oder laufende Begleitung

Möglich ist das Einzelmandat für eine konkrete Frage – etwa eine Betriebsvereinbarung oder eine Stellungnahme zur Mitarbeiterüberwachung – oder die laufende Begleitung.

Bei Fragen außerhalb unserer Schwerpunkte ziehen wir gezielt Spezialisten hinzu.

Womit Sie starten können

Drei klar abgegrenzte Einstiegspakete

Alle Pakete werden pauschal abgerechnet. Sie wissen vorab, was die Prüfung kostet.

Paket 01

Kündigungscheck

Rechtlich fundierte Prüfung einer geplanten oder erhaltenen Kündigung – mit konkreter Handlungsempfehlung.

Paket 02

Arbeitsvertrags-Check

Analyse Ihres bestehenden Arbeitsvertrags auf arbeitsrechtliche und datenschutzrechtliche Schwachstellen.

Paket 03

Betriebsrats-Beratungspaket

Begleitung bei der Verhandlung von Betriebsvereinbarungen – insbesondere zu digitalen Tools, KI-Einsatz und Beschäftigtendatenschutz.

  UNSER ANSATZ

Der Vorteil der datenschutzrechtlichen Spezialisierung

Wer Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen gestaltet, sollte die Datenströme dahinter verstehen – und was die DSGVO daran knüpft.

So läuft die Beratung ab

Möglich ist das Einzelmandat für eine konkrete Frage – etwa eine Betriebsvereinbarung oder eine Stellungnahme zur Mitarbeiterüberwachung – oder die laufende Begleitung als Teil eines Datenschutzmandats. Wir rechnen pauschal ab. Welche Form passt, klären wir im Erstgespräch.

Häufige Fragen

Beschäftigtendatenschutz regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten im Beschäftigungsverhältnis. Nach Norm ist die Datenverarbeitung zulässig, wenn sie erforderlich für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses ist – nach einer Abwägung der Interessen von Arbeitgeber und Beschäftigten.

Nur in engen Grenzen. Überwachungsmaßnahmen müssen erforderlich, verhältnismäßig und transparent sein. GPS, E-Mail-Auswertung und Videoüberwachung folgen jeweils eigenen Anforderungen aus DSGVO, BDSG und Arbeitsrecht. Vor Einführung ist in der Regel eine Datenschutz-Folgenabschätzung nötig – bei Mitbestimmung auch die Einbindung des Betriebsrats.

Eine Betriebsvereinbarung ist erforderlich, wenn der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht hat – etwa nach § 87 BetrVG bei technischen Einrichtungen, die zur Verhaltens- oder Leistungskontrolle geeignet sind. Das betrifft viele Software-Systeme und KI-Tools. Eine saubere Betriebsvereinbarung schafft Rechtssicherheit und kann gleichzeitig als Rechtsgrundlage nach Art. 88 DSGVO dienen.

Im Homeoffice gelten dieselben Anforderungen wie im Betrieb: technische Absicherung, klare Regeln zu Geräten, Unterlagen und Videokonferenzen. In der Regel geregelt über eine Homeoffice-Richtlinie oder entsprechende vertragliche Vereinbarung.

Pauschal – für klar abgrenzbare Einzelmandate als Projektpauschale, bei laufender Begleitung als Teil der Gesamtpauschale. Zeitbasierte Abrechnung ist auf Wunsch möglich.

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Anwaltliche Datenschutzberatung

Beschäftigtendatenschutz, Auskunftsrecht, Vertretung vor Behörden.

KI-Beratung

Mitbestimmung bei KI-Tools, § 87 BetrVG, interne KI-Richtlinien.

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Hinweisgeberschutz, Meldestellen nach HinSchG, CMS-Aufbau.

Rechtssicher handeln, wenn es darauf ankommt.