Versteckte Kamera in der Psychiatrie
Heimliche Aufnahmen in einer psychiatrischen Klinik überschreiten die Grenzen der journalistischen Recherche. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden. Das verdeckt erlangte Ton- und Filmmaterial könne einen Unterlassungsanspruch begründen, auch wenn es nicht gesendet wird. Zudem könne bereits die Weitergabe an Dritte das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzen und Straftatbestände