Bußgeld wegen unzulässiger Überwachung
Wird der Arbeitnehmer in unzulässiger Weise durch den Arbeitgeber von Kameras überwacht, steht diesem ein Schadensersatzanspruch zu. In einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg Vorpommern (LAG) wurde ein Arbeitgeber zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 2.000 EUR wegen der Installation von Kameras im Flur und im Lager