Datenschutz bei Smart TV

Die Verknüpfung unserer realten mit der digitalen Welt schreitet mit hohem Tempo voran. Das „Internet der Dinge“ beschreibt, wie immer mehr alltägliche Gebrauchsgüter mit dem Internet vernetzt werden. Inzwischen werden auch Fernsehgeräte mit dem Prädikat „smart“ ausgezeichnet.

Gemeint sind damit Fernseher, die mehr können, als die bloße Darstellung des TV-Programms. Die neuen Smart TVs sind alle internetfähig und können externe Inhalte wie Filme, Musisk und Fotos wiedergeben. Gerätehersteller, Fachhandel und TV-Sender werben mit einer Vielzahlneuer Angebote und Funktionen für den Nutzer. Fernsehen wird dadruch zum multimedialen Erlebnis.

Doch die neue Technik ist neugierig: ein ans Internet angeschlossener Fernseher empfängt nicht nur Daten, vielmehr sammelt er Daten, welche er via Rückkanal an Hersteller und Dienstanbieter zurücksendet. Bereits bei der Inbetriebnahme des TV-Gerätes baut das Gerät zwecks Registrierung eine Verbindung zum Hersteller auf und prüft die Software auf Updates. Bei der Nutzung von Zusatzdiensten wie Mediathek oder beim Abruf zusätzlicher interaktiver Programminhalte (sog. Hybrid boradcast broadband TV (HbbTV)) kann der Smart TV Programmwehsel und angesehene Programme zurückmelden. Auch bei der Nutzung personalisierter Empfehlungsdienste, wie dem elektronischen Programmführer, gibt der Zuschauer seine Vorliegen preis. Daten werden an Server weitergeleitet, die überall auf der Welt verteilt sind, ohne dass der Zuschauer dies bemerkt. Persönliche Nutzerdaten können somit weitergegeben und Profile erstellt werden.

Wie sehen Datenschützer die neuen Smart-TV’s?

Datenschützer fordern, dass eine anonymse Nutzung des Smart TV möglich sein muss. Eine anonymse Grundkonfiguration des Gerätes nach dem „privacy-by-default-Prinzip“  und das Einfordern einer ausdrücklichen Zustimmung zurVerwendung der Nutzerdaten sollte für die Hersteller kostengünstig und ohne großen Aufwand umsetzbar sein. 

Um nicht gänzlich auf die vielen praktischen TV-Angebote im Internet verzichten zu müssen, sollte sich jeder Nutzer bewusst und proaktiv mit den Datenschutzbestimmungen seines Gerätes auseinandersetzen und genau überlegen, welche personenbezogenen Daten er bei der Nutzung von Angeboten preisgeben möchte. Auch die Hersteller sind in der Pflicht, ihre Nutzer über Umfang, Art und Zweck der Datenerhebung zu unterrichten und ein Produkt anzubieten, das den datenschutzrechtlichen Standards gerecht wird. Für mehr Sicherheit und Schutz vor Angriffen von außen sind regelmäßige Software-updates und das zeitweise Deaktivieren der Internetverbindung empfehlenswert.

 

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie gerne: RA Nicole Schmidt, LL.M.
Leistung: Anwaltliche Beratung

 

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