Kundenzufriedenheitsbefragung per E-Mail ist rechtswidrig
Jeder kennt sie: E-Mails mit der Bitte um Bewertung im Nachgang eines Einkaufs über das Internet ohne vorherige Einwilligung. Diese Art von Nachrichten stellt allerdings eine unzumutbar belästigende und damit unerlaubte Werbung iSv. § 7 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb (UWG) im