Urteil des Landesgerichts Hannover: Kundenzufriedenheitsbefragungen per E-Mail stellen unerlaubte Werbung dar
In seinem Urteil vom 21.12.2017 hat das LG Hannover (LG Hannover) (AZ: 21 O 21/17) über die Rechtmäßigkeit von Kundenzufriedenheitsbefragungen per E-Mail entschieden. Sachverhalt Die Beklagte betreibt einen Handel mit Waren vornehmlich aus dem EDV-Bereich und verkauft diese auch auf der Internetseite von Amazon. Kunden der Beklagten