Anmeldebestätigung zu Kundenkonto im Online-Shop kann unzulässige Werbung darstellen

Das online Einrichten eines Kundenkontos kann in einigen Fällen dazu führen, dass automatisierte E-Mails an die geschäftlich genutzte E-Mail-Adresse gesendet werden.

Dabei ist vielen Unternehmern nicht bewusst, dass das Versenden solcher streitigen E-Mails an Registrierte wie auch Nicht-Registrierte Personen in den meisten Fällen unzulässige Werbung im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb darstellt.

Im vorliegenden Fall erhielt der Kläger auf seiner geschäftlich genutzten E-Mail Adresse die Bestätigung über das Anlegen eines Kundenkontos in einem Online-Shop. Das beklagte Unternehmen erklärte, dass mit der geschäftlich genutzten E-Mail Adresse ein Kundenkonto angelegt worden sei und hält dessen Vorgehensweise für nicht beanstandenswert.

Der Kläger allerdings habe zu keiner Zeit dieses streitige Kundenkonto eingerichtet und beantragte daraufhin durch seinen Anwalt an das Unternehmen eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu erlassen. Das Zusenden der Mail ohne Einwilligung des Klägers stelle einen Eingriff in den Gewerbebetrieb dar. Das zuständige Amtsgericht Pankow-Weißensee entschied im einstweiligen Verfügungsverfahren (16.12.2014 – 101 C 1005/14), dass die Frage der Rechtswidrigkeit davon abhinge, ob tatsächlich ein Kundenkonto eingerichtet wurde oder nicht. Ob solche E-Mails als Werbung gewertet werden können, hinge in erster Linie davon ab, wie der Empfänger diese aus objektiver Sichtweise wertet. Da der Kläger glaubhaft machte, er habe die Eröffnung des streitigen Kontos niemals veranlasst, wertet das Gericht dies als unzulässige E-Mail-Werbung. Die Anmeldebestätigung ist sogar als  „besonders aufdringliche Absatzförderungsmaßnahme“ zu bewerten.

 

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie gerne: RA Nicole Schmidt, LL.M.
Leistung: Anwaltliche Beratung

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