Wie Compliance zu einem Wettbewerbsvorteil von Start-Ups führen kann!

Gerade im Stadium einer Existenzgründung ist es nur allzu verständlich, dass junge Unternehmer und Gründer lieber das Wachstum des Unternehmens in den persönlichen Vordergrund stellen als die Beachtung von abstrakten und unbekannten Rechtsnormen. Doch, dass die Vernachlässigung von Compliance gerade für Start‑Ups verheerende Konsequenzen mit sich führen kann wird zumeist leider verkannt.

Der Gesetzgeber stellt eine Reihe von Anforderungen, die von vielen Start-Ups gar nicht oder nur unzureichend erfüllt werden. Es ist gerade für Start-Ups nicht leicht, sich einen Überblick über die rechtliche Lage zu verschaffen. Für jedes Unternehmen gibt es in Deutschland rund 200 Regelwerke, die es zu berücksichtigen gilt, und diese sind nicht selten ständigen Änderungen und Ergänzungen unterlegen. All dies begehrt ein enormes Haftungsrisiko für Start-Ups und insbesondere deren Gründer.

Strafrecht kennt keine Haftungsbeschränkung

Oft starten junge Unternehmen mit einer Rechtsform, in der die Eigentümer persönlich mit ihrem gesamten Vermögen haften. Dies folgt daher, dass die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung („GmbH“) an strenge Vorschriften genknüpft ist, die im Gründungsstadium oft noch gar nicht erfüllt sein können. Liegt also eine Gesellschaft mit persönlicher Haftung vor, dann muss ein Gründer im Fall der Fälle mit seinem kompletten (Privat-)Vermögen haften. Es liegt somit auf der Hand, dass Non-Compliance für die Gründer existenzbedrohend ist. Dazu kommt, dass Sanktionen für strafrechtliche Vergehen, für die ein Gründer gerade stehen muss, nicht durch eine Haftungsbeschränkung reduziert werden können. Anders als im Zivilrecht gibt es keine Haftungsbeschränkung für strafrechtliche Verhaltensweisen. Verantwortlich ist in erster Linie immer die Unternehmensleitung bzw. der Gründer. Das Strafrecht unterscheidet in seinem Strafmaß bei Delikten nicht danach, wie groß oder wie neu eine Organisation ist. Verstoß ist Verstoß. Dabei gilt auch hier der Grundsatz: „Unwissenheit schützt nicht vor Strafe“. Folglich ist es lediglich ein riesen Mythos mit verheerenden Auswirkungen, dass Compliance nur relevant für Großunternehmen sei.

Folgen von Non-Compliance am Beispiel Datenschutz

Sinn und Zweck von Compliance ist die Sicherstellung, dass die extern vorgegeben Anforderungen und Strafgesetze eingehalten werden. Der Begriff Compliance bedeutet im engeren Sinn die Einhaltung von Gesetz und Recht durch das Unternehmen und seine Mitarbeiter. Durch eine funktionierende Compliance Struktur im Unternehmen können sich Unternehmen vor Straftaten und damit verbundenen Bußgeldern schützen. Gerade Start-Ups haben in der Regel nicht die finanziellen Mittel, um etwaige drohende Strafen bezahlen zu können. Die Konsequenzen von Gesetzesverstößen können nicht nur monetäre Folgen mit sich tragen – wie etwa Zinsen und Zuschläge bei versäumten Zahlungen bei Sozialabgaben für Angestellte oder Steuern – so können Verstöße auch zu erheblichen Vertrauens- und Imageverlust bis hin zu Gewerbeuntersagung führen.

Bei Compliance geht es also um eine ausführliche Risikoanalyse. Sind die Risiken bekannt und identifiziert, so kann eine rechtskonforme Lösung und Prävention möglicher Verstöße etabliert werden. Zusammengefasst dient Compliance also dazu, präventiv Regelverstöße zu verhindern, erfolgte Regelverstöße schnell  zu identifizieren, Verstöße im Unternehmen zu kommunizieren und angemessen zu reagieren, z.B. mit der Ermahnung des betreffenden Mitarbeiters.

Wieso ist das Image bei Start-ups so wichtig und wie hängt das mit Compliance zusammen?

Compliance steht nicht nur für ein effizientes Risikomanagement, es hat nämlich auch das Potenzial, die Wettbewerbsstärke und das Wachstum eines Start-ups zu fördern.

Für Investoren ist es von großer Bedeutung, wenn sich ein Unternehmen mit relevanten Vorschriften und Gesetzen auseinandersetzt. Bereits die Tatsache, dass ein Start-up etwas von Compliance versteht, schafft großes Vertrauen und Sicherheit bei internen und externen Geldgebern. Und mit großzügigen Investitionen ist Geld da, für internes Wachstum.

Darüber hinaus birgt Non-Compliance die Gefahr von Imageschäden und damit einhergehend Investitionseinbußen, denn wer will schon sein Geld in ein Unternehmen investieren, dass den Eindruck erweckt bereits einfache Vorschriften und Gesetze nicht ausreichend auf dem Schirm zu haben oder zu beherrschen? Das ein effizientes Risikomanagement also vertrauenserregend wirkt ist mehr als verständlich.

Daher ist es lohnenswert Compliance nicht als etwas lästiges und schlichtweg notweniges abzuwerten, sondern es als Chance zu sehen, sich von der Konkurrenz abzuheben! Aus diesen Gründen ist es auch für Start-ups unerlässlich, schon in der Gründungsphase den Grundstein für ein funktionierendes Compliance-System zu legen.

Gefahr der immer effektiver werdenden Strafverfolgungsorgane

Die Gefahr, Ziel von Strafverfolgungsmaßnahmen zu werden, steigt kontinuierlich. Denn die Handlungsmöglichkeiten der Verfolgungsbehörden werden immer effizienter. Durch immer bessere und schnellere Informationsmöglichkeiten durch die Vernetzung der Behörden untereinander können Straftaten von Start-Ups  schneller und vermehrt nachgewiesen werden. Dies sorgt insgesamt für immer zuverlässigere Kontroll-, Erforschungs- und Ermittlungsarbeit der Strafverfolgungsorgane.

Um rechtsmäßiges Handeln im Gründungsstadium von Unternehmen und Start-Ups zu gewähren ist also Handlungszwang notwendig. Oft reicht bereits die bloße Kenntnis relevanter Strafbarkeitsnormen, um die betrieblichen Abläufe dementsprechend anzupassen, damit das Risiko von einer strafrechtlichen Verfolgung minimiert werden kann. Start-Ups verfügen für gewöhnlich über kleine persönliche Ressourcen, flachen Hierarchien und einfachen Prozessabläufen, dass Compliance in diesem Fall nicht in dem Vordergrund steht und kompliziert erscheint ist aus Gründersicht nicht verwunderlich. Doch Compliance muss gar nicht so kompliziert sein wie man zunächst meinen könnte, denn schon die einfache Begutachtung der Risiken durch Überprüfung der regelmäßigen Geschäftsprozesse kann große Sicherheit bringen. Genau dies ist das Ziel von strafrechtlicher Compliance.

Darüber hinaus ist es wohl auch der Fakt, dass gerade Start-Ups mit einer sorgfältigen Compliance-Management-Struktur sowohl national als auch international einen erheblichen Wettbewerbsvorteil haben. Man sieht also Compliance lohnt sich in jedem Fall und sollte keinesfalls von Gründern übersehen werden. Anderenfalls kann Non-Compliance auch bei den innovativsten Start-Ups existenzvernichtende Folgen mit sich tragen.

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