Was ist ein Datenschutzbeauftragter?

Was ist ein Datenschutzbeauftragter und welche Rolle spielt er in der Datenschutzstrategie eines Unternehmens? In diesem Beitrag finden Sie die Antwort zu dieser Frage.

Ein Datenschutzbeauftragter sorgt grundsätzlich dafür, dass die datenschutzrechtlichen Bestimmungen bezüglich des Umgangs mit personenbezogenen Daten eingehalten werden. Unternehmen und Behörden, die regelmäßig personenbezogene Daten verarbeiten oder speichern, bestellen einen Datenschutzbeauftragten. Der Datenschutzbeauftragte tritt als unabhängiges Kontrollorgan in Unternehmen oder öffentlichen Stellen auf und prüft hier regelmäßig die Arbeitsabläufe, um den Datenschutz zu gewährleisten. Im Falle eines Datenschutzverstoßes entscheidet dieser zusammen mit der Geschäftsführung oder der zuständigen Person, welche Maßnahmen ergriffen werden können.

Das Unternehmen entscheidet selbst, ob es einen Mitarbeiter zum internen Datenschutzbeauftragten ernennt. Ein externer Datenschutzbeauftragter kann diese Aufgabe auch wahrnehmen.

Pflichten und Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

Ein Datenschutzbeauftragter hat umfangreiche Pflichten und Aufgaben, die er laut BDSG und DSGVO zu erfüllen hat. Diese befassen sich mit der Sicherheit der Datensätze, Verarbeitungsverfahren und allgemein der Datensicherheit. Bei personenbezogenen Daten, die erhebt, verarbeitet oder gespeichert werden, müssen die Gesetze des Datenschutzes zwingend eingehalten werden.

Die wesentlichen Aufgaben des Datenschutzbeauftragten lassen sich in folgende Punkte untergliedern und ergeben sich aus Art. 39 DSGVO.

  • Überwachung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften

Ein Datenschutzbeauftragter kontrolliert und überwacht die Abläufe auf die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen. Um stets auf dem neuesten Wissensstand zu sein, hat er die Pflicht, sich regelmäßig fort- und weiterzubilden. Weiter überwacht er die Strategie des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters für den Schutz personenbezogener Daten.

 

  • Beratung und Schulung der Mitarbeiter

Der Datenschutzbeauftragte stellt sicher, dass alle Mitarbeiter, die mit personenbezogenen Daten arbeiten, entsprechend den datenschutzrechtlichen Vorgaben eingewiesen sind und ihnen sowohl technische als auch rechtliche Aspekte des Datenschutzes vermittelt werden. Bei Fragen und Bedenken ist der Datenschutzbeauftragter immer der Ansprechpartner.

Zusätzlich ist er dafür zuständig, das Unternehmen regelmäßig über Datenschutzrichtlinien und Bekanntmachungen zu informieren. Der Datenschutzbeauftragte wird rechtzeitig über Veränderungen und Verstöße informiert, damit die Planung unter datenschutzrechtlichen Aspekten bewertet werden kann. Außerdem ist er zur Kontrolle berechtigt, wenn besonders personenbezogene Daten erhoben werden.

Der Datenschutzbeauftragter arbeitet mit der Aufsichtsbehörde zusammen und ist somit die Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde. Er ist berechtigt mit der Aufsichtsbehörde zu kommunizieren.

Unterscheidung zwischen einem internen und externen Datenschutzbeauftragten

Wie oben bereits genannt, steht es jedem Unternehmen frei, einen Datenschutzbeauftragten intern oder extern zu benennen.

Bei einem internen Datenschutzbeauftragten muss das Unternehmen für die Fort- und Weiterbildungen in regelmäßigen Abständen sorgen, damit der Mitarbeiter auf dem neusten Stand bleibt. Außerdem räumt man diesem ein Zeitkontingent ein, um seiner Rolle als Datenschutzbeauftragten nachzukommen. Um Interessenskonflikte zu vermeiden, dürfen weder Geschäftsführer noch andere Entscheidungsträger sich als Datenschutzbeauftragten benennen.

Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten ergeben sich definitiv aus seiner datenschutzrechtlichen Expertise und Erfahrung. Dieser steht dem Unternehmen als Dienstleister zur Verfügung. Die hohe Expertise garantiert den besten Schutz für Unternehmen.

Fazit

Ein Datenschutzbeauftragter nimmt im Rahmen der DSGVO eine wichtige und verantwortungsvolle Funktion ein. Er verfügt über die notwendige datenschutzrechtliche Expertise, um die Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben zu gestalten und zu kontrollieren.

Durch die DSGVO ist auch der Aufgabenbereich des Datenschutzbeauftragten gewachsen. Er arbeitet weisungsfrei, um seine Aufgaben unbeeinflusst erfüllen zu können. Eine gute Zusammenarbeit zwischen dem Unternehmen bzw. der Behörde und dem Datenschutzbeauftragten ist entscheidend für die effiziente Umsetzung der datenschutzrechtlichen Pflichten. 

Unter welchen Voraussetzungen Sie zur Ernennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet sind, erfahren Sie in unserem Beitrag.

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