Eine allgemein vorformulierte Einwilligung in E-Mail-Werbung ist unwirksam
Der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt sich in einem Urteil erneut mit den Anforderungen an eine wirksame Einwilligung für Werbemails (Urteil vom 14.03.2017, Az. VI ZR 721/15). Er entschied, dass eine wirksame Einwilligung in den Empfang von Werbe-E-Mails voraussetzt, dass der Empfänger weiß, dass seine Erklärung ein Einverständnis ist