Personenbezogene Daten in unverschlüsselten E-Mails
Mit Beschluss vom 16.11.2018 (Az. DSB-D213.692/0001-DSB/2018) hat die Datenschutzbehörde in Österreich (dsb) in einem Prüfverfahren gegenüber einer Allergie-Tagesklinik entschieden, dass eine Einwilligung in den unverschlüsselten Versand von personenbezogenen Daten unwirksam ist. Der Beschluss ist mittlerweile rechtskräftig. Argumentation der Datenschutzbehörde Die österreichische Aufsichtsbehörde stufte die Einwilligungserklärung aus mehreren