Verwertung eines Zufallsfundes aus einer Videoüberwachung
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) wies am 22. September 2016 eine Revision der Klägerin zurück, die die Beweiswürdigung mittels heimlich angebrachter Überwachungskameras beanstandete. Ihrer damit einhergehenden Kündigungsschutzklage wurde zunächst stattgegeben, bevor sie im Rahmen der Berufung wieder abgewiesen wurde. Nach der Revision befürwortete das BAG in letzter Instanz die