Herausgabe des gesamten E-Mail-Verkehrs?
Der Umfang der Datenkopie Wahrung des Auskunftsrechts Mit der Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wurde betroffenen Personen eine Vielzahl von Rechten gegenüber den Verantwortlichen zugesprochen. Eine Leitlinie ist dabei die Transparenz der Datenverarbeitung. Dieses Grundprinzip findet sich nun in Art. 15 Abs.1 DSGVO wieder. Es verpflichtet Verantwortliche, jederzeit