Unerwünschte Werbung – Direktwerbung mittels Brief, E-Mail und Telefon
Viele Unternehmen machen es sich täglich neu zur Aufgabe Kunden zu akquirieren; die Kunden einfach per E-Mail anzuschreiben oder gar anzurufen, das ist nicht möglich. Neukunden könnten derartige Werbemaßnahmen als Belästigung wahrnehmen. Diese Überlegung stammt aus dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG), welches insbesondere Werbemaßnahmen rigorose Grenzen