Fristlose Kündigung wegen unerlaubter Nutzung des Internet (Aufruf pornografischer Seiten)
Fristlose Kündigung wegen unerlaubter Nutzung des Internet (Aufruf pornografischer Seiten) Arbeitgebern steht es frei die Internetnutzung für private Zwecke gänzlich zu verbieten, diese auf bestimmte Bereiche und gewisse Dauer zu beschränken oder auch vollumfänglich zu erlauben. Es besteht jedoch kein Anspruch der Arbeitnehmer auf private Nutzung des