BEM und Datenschutz – ist eine Einwilligung zur Durchführung eines BEM erforderlich?
Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist in § 167 SGB IX, also dem Sozialgesetzbuch „Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“, geregelt. Obgleich der Titel des Sozialgesetzbuches den Anschein erwecken lässt, dass das BEM nur für Menschen mit Behinderung gilt, so geht der Anwendungsbereich des BEM dennoch weit