Der externe Datenschutzbeauftragte und der Umfang des Direktionsrechts des Arbeitsgebers
Einem Arbeitnehmer darf die Stellung eines Datenschutzbeauftragten, welcher auf die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und anderer Vorschriften über den Datenschutz hinwirkt, nicht aufgedrängt werden. Im vorliegenden Sachverhalt geht ein Jurist (Kläger) gegen eine Änderungskündigung seiner Arbeitgeberin (Beklagten) vor und beantragt festzustellen, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen im