EU-Datenschutzgrundverordnung: Die Uhr tickt!
Bis zum Wirksamwerden der europäischen Datenschutzgrundverordnung dauert es nur noch ein halbes Jahr. Das bedeutet, dass auch für Unternehmen und Verbände, besser gesagt für Jeden der mit persönlichen Daten, sei es nun von Mitarbeitern, Kunden oder Mandaten in Berührung kommt, völlig neue Regeln gelten. Daraus folgt auch,