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DSGVO & Datenschutz Blog
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Regelmäßig berichten wir hier in unserem Datenschutz Blog für Sie von Interessantem und Neuem rund um das Thema Datenschutz und DSGVO.
Fristlose Kündigung nach Betrugsaufdeckung
Vor dem Arbeitsgericht Saarbrücken wehrt sich derzeit eine Schulleiterin gegen ihre außerordentliche Kündigung, welche ihr erteilt wurde, nachdem sie einer Urkundenfälschung in ihrer Einrichtung auf die Schliche kam. Die Klägerin ist Leiterin einer Altenpflegeschule und wurde gemeinsam mit einer weiteren Mitarbeiterin fristlos entlassen, nachdem sie verschiedene Ausbildungsnachweise
Forum Verlag Herkert veröffentlicht ‚Das digitale Handbuch zum Veranstaltungsrecht‘!
Das Praxis-Handbuch hilft bei der Planung und Durchführung öffentlicher Veranstaltungen auch unter Berücksichtigung der Vorgaben der neuen europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). In Zusammenarbeit mit den Rechtsanwälten Nicole Schmidt, LL.M. und Thomas Reimann, Rechtsanwalt/Steuerberater, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gesellschaftsrecht, hat Herausgeber Werner Reschke wichtige Informationen rund um den
Datenschutz Gebäudereinigung 2017 im Forum Verlag Herkert neu erschienen
Die Vorgaben der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sollen den Anwendern mit dieser Auflage erläutert und die sichere Umsetzung vereinfacht werden. Die Einführung der europäischen DSGVO berührt auch die Tätigkeit der Gebäudereiniger. Die Rechtsanwälte Nicole Schmidt, LL.M. und Thomas Reimann, Rechtsanwalt/Steuerberater, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gesellschaftsrecht, haben hier
Datenschutz bei Veranstaltungen – 3. Auflage 2017 erschienen
Ein Mehr an Sicherheit bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen bietet die 3. Auflage der Sicherheitsmappe für Veranstaltungen. Weil sich die Anforderung an den Datenschutz ständig ändern hat der Forum Verlag Herkert eine neue Auflage der Sicherheitsmappe für Veranstaltungen heraus gebracht. Das Werk wurde in Zusammenarbeit
Die DSGVO macht alles neu
Bevor die Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) am 25. Mai 2018 in Kraft tritt, müssen in den Mitgliedsstaaten die Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden, dass die neuen Regeln auch bestimmungsgemäß angewendet werden können. Dazu müssen die nationalen Rechtsrahmen den Vorgaben der europäischen Grundverordnung angepasst werden. Was simpel klingt ist eine
Schluss mit belästigender Werbung
Das Oberlandesgericht Köln hat mit Urteil vom 02.06.2017 – 6 U 182/16 die auf der Internetseite eines Tochterunternehmen der Deutschen Telekom vorgesehene Erklärung, bei der Kunden per Opt-In in die Nutzung ihrer Vertragsdaten zur „individuellen Kundenberatung“ einwilligen konnten, wegen Verstoßes gegen das Verbot belästigender Werbung gemäß §
SüdWest Datenschutz informiert bei Softwarehersteller zur Einführung der DSGVO
An einer von der SüdWest Datenschutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH durchgeführten Fortbildungsveranstaltung für die Datenschutzkoordinatoren in Karlsruhe standen die Neuerungen und Änderungen, die sich mit der Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ergeben, im Vordergrund. Denn nur wenn alle Menschen in einem Unternehmen gut informiert und vorbereitet sind läuft die Umsetzung
Externe Datenschutzbeauftragte ungleich Syndikusanwältin
Der Anwaltsgerichtshof Hamburg (AGH) hat mit Urteil vom 22.6.2017 – AGH I ZU(SYN) 11/2016 (I-6) entschieden, dass eine Volljuristin, die als externe Datenschutzbeauftragte für die Kunden ihres Arbeitgebers tätig ist und daneben als “Consultant Datenschutz und IT-Compliance” in den Bereichen Datenschutz und IT-Sicherheit berät, wegen dieser Tätigkeit
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): Anwendung ohne Gesetz?
Noch bevor die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 28. Mai 2018 in Kraft tritt liegt bereits das erste Urteil zu seiner Anwendung vor. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 06.07.2017 – 10 K 7698/16 entschieden, dass die Datenschutzbehörden sich nicht auf Rechtsnormen der DSGVO berufen können, bevor
Arbeitsvertragswidriges Verhalten begründet eine Einsichtnahme in E-Mails durch den Arbeitgeber
Besteht der konkrete Verdacht über arbeitsvertragsverletzendes Verhalten, so ist es dem Arbeitgeber gestattet, E-Mails eines dienstlich genutzten E-Mail-Kontos zu kontrollieren, besonders dann, wenn Unklarheit darüber besteht, ob eine Einsichtnahme auch private E-Mails umfasst und somit nur eine vage Gefährdung von Persönlichkeitsrechten des Arbeitnehmers besteht. Dies entschied das