Karlsruhe · im Südwesten zuhause

Start  /  Leistungen  /  Datenschutzbeauftragter

Externer Datenschutzbeauftragter in Baden-Württemberg

Datenschutz ist Pflicht. Die Frage ist, wie Sie ihn umsetzen.

Ein externer DSB ist die unabhängige Instanz zur Beratung und Überwachung – Pflicht spätestens, wenn 20 Personen ständig personenbezogene Daten verarbeiten (§ 38 BDSG). Wir übernehmen diese Rolle – anwaltlich verantwortet, seit 2011.

Auf einen Blick
Aufgaben

Welche Aufgaben übernimmt ein externer DSB?

Der Aufgabenkatalog ergibt sich aus Art. 39 DSGVO. Als Ihr externer DSB übernehmen wir:

A

Beratung & Kommunikation

Ansprechpartner für Geschäftsführung, Mitarbeitende, Behörden und betroffene Personen in allen Datenschutzfragen.

B

Überwachung & Dokumentation

Überwachung der TOMs, Beratung zum Verarbeitungsverzeichnis (VVT) und zur Umsetzung interner Richtlinien.

C

Datenpannen & Meldepflichten

Bewertung von Vorfällen und Unterstützung bei der 72-Stunden-Meldung nach Art. 33 DSGVO.

D

Schulungen für Mitarbeitende

Regelmäßige Sensibilisierung zu DSGVO-Grundlagen, Betroffenenrechten und Verhalten bei Vorfällen – online oder vor Ort.

E

Datenschutz-Folgenabschätzung

Begleitung bei Verarbeitungen mit erhöhtem Risiko gemäß Art. 35 DSGVO.

Ihre feste Anlaufstelle

Ein Team, das Ihr Unternehmen kennt – ohne Personalfluktuation.

Benennungspflicht

Ab wann ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht?

Die Benennung ist nach Art. 37 DSGVO und § 38 BDSG erforderlich, wenn mindestens eine Voraussetzung zutrifft:

01

Schwellenwert Mitarbeitende: Mindestens 20 Personen ständig mit automatisierter Verarbeitung beschäftigt – inkl. Teilzeit, Azubis, Praktikanten und freien Mitarbeitern.

02

Besondere Datenkategorien (Art. 9): Umfangreiche Verarbeitung sensibler Daten – Gesundheit, Genetik, Biometrie, Religion, politische Überzeugung, Sexualleben oder strafrechtliche Daten.

03

Systematische Überwachung: Regelmäßige und systematische Überwachung von Personen in großem Umfang als Kerntätigkeit.

04

DSFA-Pflicht: Das Unternehmen ist zur Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung verpflichtet.

05

Datenübermittlung als Geschäftszweck: Geschäftsmäßige Verarbeitung zur Übermittlung oder für Markt- und Meinungsforschung – z. B. Auskunfteien, Adressverlage.

06

Öffentliche Stellen: Behörden und öffentliche Einrichtungen benennen grundsätzlich einen DSB.

!  Wichtig: Die Voraussetzungen gelten unabhängig von der Mitarbeiterzahl – auch kleine Unternehmen können verpflichtet sein.

Eine Unternehmensgruppe kann nach Art. 37 Abs. 2 einen gemeinsamen DSB benennen.

Vergleich

Interner oder externer DSB – was passt zu Ihnen?

Interner DSB
Externer DSB
Anstellung

Mitarbeitender

Dienstleistungsvertrag

Kündigungsschutz

Besonderer Schutz (§§ 38, 6 BDSG)

Kein besonderer Kündigungsschutz

Interessenkonflikte

Möglich (z. B. IT-Leiter, GF)

In der Regel nicht

Fachwissen

Abhängig von Qualifikation

Spezialisiert, branchenübergreifend

Haftung

Im Unternehmen

Vertraglich beim Dienstleister

Kosten

Gehalt + Weiterbildung

Pauschale, kalkulierbar

!  Hinweis: Personen mit Leitungsfunktion sind als interne DSB wegen möglicher Interessenkonflikte ungeeignet.

Kosten

Was kostet ein externer DSB?

Wir rechnen pauschal nach Unternehmensgröße ab – oder auf Wunsch transparent nach Stunden.

Unternehmensgröße
Richtwert / Monat

Bis 20 Mitarbeitende

ab 250 €

20–100 Mitarbeitende

ab 450 €

Über 100 Mitarbeitende

ab 800 €

Konzerne / komplex

individuell

So läuft es ab

In vier Schritten zum bestellten DSB

1
Erstgespräch

Unverbindliche Bestandsaufnahme und Prüfung Ihrer Benennungspflicht.

2
Angebot

Transparentes Pauschalangebot nach Ihren Eckdaten.

3
Bestellung

Offizielle Benennung, Veröffentlichung & Meldung an die Aufsichtsbehörde.

4
Laufender Betrieb

Kontinuierliche Betreuung, Erst-Check, VVT und Schulungen.

Haftung & Bußgelder

Welche Bußgelder drohen bei fehlender Benennung?

Verstöße werden mit bis zu 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet – und die persönliche Haftung der Leitungsebene rückt zunehmend in den Fokus der Behörden. Ein sachkundiger DSB hilft, Haftungsrisiken früh zu erkennen und zu minimieren.

Häufige Fragen

Ein Datenschutzbeauftragter ist Pflicht ab 20 Personen mit ständiger automatisierter Datenverarbeitung (§ 38 BDSG) – oder früher, wenn Ihr Unternehmen besondere Datenkategorien verarbeitet oder eine DSFA durchführen muss. Wir klären das in einem ersten Gespräch.

Der interne DSB ist Mitarbeitender mit besonderem Kündigungsschutz; der externe Datenschutzbeauftragte arbeitet auf Dienstleistungsbasis, ist neutraler und fachlich spezialisierter.

Die Bestellung erfolgt durch schriftlichen oder textförmigen Benennungsakt. Die Kontaktdaten des externen Datenschutzbeauftragten werden anschließend veröffentlicht und der zuständigen Aufsichtsbehörde gemeldet.

Die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten ergeben sich aus Art. 39 DSGVO und umfassen Beratung, Überwachung der DSGVO-Einhaltung, Schulung von Mitarbeitenden, Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde sowie Begleitung von Datenschutz-Folgenabschätzungen.

Ja. Wir koordinieren den Datenschutz für Unternehmensgruppen und Filialstrukturen zentral über ein einheitliches Konzept – auch standortübergreifend, z. B. in Mannheim, Heidelberg, Freiburg und darüber hinaus.

Ja – sofern keine Interessenkonflikte bestehen und die Erreichbarkeit gewährleistet ist. Das ist bei externen Datenschutzbeauftragten die Regel und gesetzlich zulässig.

Mindestens einmal jährlich. Bei sensiblen Datenverarbeitungen oder hoher Mitarbeiterfluktuation empfiehlt sich eine höhere Frequenz der Datenschutz-Mitarbeiterschulung.

Achten Sie auf Zertifikate (z. B. TÜV, IHK), nachweisbare Branchenerfahrung, persönliche Erreichbarkeit und eine transparente vertragliche Regelung der Leistungen.

In der Regel können wir die externe Datenschutzbetreuung innerhalb von 7 bis 10 Tagen nach Vertragsabschluss übernehmen – inklusive Erst-Check, VVT-Erstellung und Meldung bei der Aufsichtsbehörde.

Jetzt anfragen →  und schon in wenigen Tagen rechtssicher aufgestellt sein.

Verwandte Leistungen

Das könnte Sie ebenfalls interessieren

Compliance-Management

Rechtlich fundiert aufgestellt, bevor es zum Problem wird.

EU-Datenschutzvertreter

Ihre Pflicht nach Art. 27 – für außereuropäische Unternehmen.

Anwaltliche Beratung

Prozesse & Dokumentation – anlassbezogen und rechtssicher.

In wenigen Tagen den Grundstein legen.

Unverbindlich, persönlich und mit transparenten Kosten.