Die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten ergeben sich aus Art. 39 DSGVO und umfassen Beratung, Überwachung der DSGVO-Einhaltung, Schulung von Mitarbeitenden, Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde sowie Begleitung von Datenschutz-Folgenabschätzungen.