Bundesverwaltungsgericht zur Zulässigkeit der Videoüberwachung
Eine Videoüberwachung in einer Zahnarztpraxis unterliegt strengen Anforderungen an die datenschutzrechtliche Erforderlichkeit – auch wenn die Räume ungehindert betreten werden können. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig entschieden. Sachverhalt Eine Zahnärztin hatte auf Personal am Empfang verzichtet. In ihre Praxis konnte jeder ohne Zugangskontrolle eintreten. Sie ließ allerdings oberhalb des Empfangstresens eine Videokamera anbringen. … Bundesverwaltungsgericht zur Zulässigkeit der Videoüberwachung weiterlesen
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