Veröffentlichung in der Zeitschrift für Datenschutzrecht (ZD)

Kürzlich hat Rechtsanwältin und Geschäftsführerin der SüdWest Datenschutz Rechtsanwaltsgesellschaft Nicole Schmidt, LL.M zusammen mit Herrn Rudi Kraemer einen Aufsatz zum Thema „Lohnbuchführung in der datenschutzrechtlichen Bewertung“ im Heft 04/2020 der Zeitschrift für Datenschutzrecht (ZD) veröffentlicht.

Der Aufsatz erläuterte vor allem die Problematik und Unsicherheit in der sich viele Steuerberater, die von ihren Mandanten Verträge zur Auftragsverarbeitung für die Durchführung der Lohnbuchhaltung erhalten, befinden. Sowohl Mandanten als auch Steuerberater möchten sich gesetzeskonform verhalten, jedoch hindert das Berufsrecht die Steuerberater an der Unterzeichnung solcher Verträge.

Für die Bundessteuerberaterkammer ist der Abschluss einer Auftragsverarbeitung für die Lohnbuchführung durch den Steuerberater nach wie vor als eine Verletzung des Berufsrechts zu bewerten. Es drohen den Steuerberatern im Falle der Unterzeichnung einer entsprechenden Vereinbarung Sanktionen bis hin zum Entzug der Zulassung.

Der Steuerberater trägt die volle Verantwortung für seine Handlungen, und die Übernahme von gegebenenfalls falschen Vorgaben und Bewertungen des Mandanten sind mit den Berufspflichten im Rahmen der Lohnbuchhaltung nicht vereinbar.

Der Beitrag befasst sich mit Begrifflichkeiten und Aussagen über den Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter unter DSGVO Gesichtspunkten. Die Autoren zeigen auf wie verschiedene Institutionen und Gruppen diese Terminologien auf den Beruf des Steuerberaters unterschiedlich auslegen. Durch diese uneinheitliche Vorgehensweise der Aufsichtsbehörden sah sich der Gesetzgeber gezwungen für den Berufsträger des Steuerberaters klärenden Änderungen in § 11 StBerG einzuführen.

Es ist zu erwarten, dass damit Rechtssicherheit für Mandanten und deren steuerliche Berater geschaffen wurde.

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