Veröffentlichung einer Broschüre „Datenschutz für Berater (StB, RA, WP)“

Rechtsanwältin und Geschäftsführerin der SüdWest Datenschutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Nicole Schmidt, veröffentlichte gut zwei Jahre nach Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung am 25. Mai 2018 eine Broschüre mit praktischen Hinweisen zur Umsetzung datenschutzrechtlicher Aspekte im Kanzleialltag und datenschutzrechtlicher Rahmenbedingungen für Berufsträger. Die Handlungsanleitung ist bereits im Handel erhältlich. Auf rund 100 Seiten gibt die Autorin einen Überblick über das Datenschutzrecht als Rechtsrahmen, der konsequent fortentwickelt und nunmehr an die aktuellen technischen Begebenheiten angepasst wurde.

 

Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer benötigen belastbare rechtliche Rahmenbedingungen, zu denen neben der berufsrechtlichen Verschwiegenheit auch die Vorgaben des Datenschutzrechts zählen.

 

Sie erklärt, dass die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zwar häufig als Überregulierung mit mangelnder Flexibilität kritisiert werden, jedoch auch als Vorbild für eine Vielzahl von neuen datenschutzrechtlichen Regelungen wie in Japan, Kalifornien und Korea diente. Die bei Inkrafttreten der Verordnung befürchtete Abmahnwelle wegen Datenschutzverstößen blieb glücklicherweise aus.

 

Die voranschreitende Digitalisierung verändert auch die Arbeitswelt von Steuerberatern; sie wird effizienter und standardisierter, erfordert aber auch eine neue Gestaltung des Arbeitsplatzes sowie der Kommunikationskanäle.

 

Der Leser wird außerdem über die Herausforderung der unterschiedlichen Interpretationen der einzelnen Bestimmungen durch die Aufsichtsbehörden in den EU-Mitgliedsländern wie auch in den verschiedenen Bundesländern aufgeklärt. Frau Schmidt appelliert deswegen aus Gründen der Harmonisierung vermehrt an eine einheitliche Auslegung des Gesetzestextes.

 

Berater können mit vielfältigen datenschutzrechtlichen Fragestellungen im Kanzleialltag konfrontiert werden. So sollte beispielsweise die zuständige Datenschutzbehörde bekannt sein, um eventuellen Meldeverpflichtungen nach Art. 33 und 34 DSGVO (Verletzung der Sicherheit) nachkommen zu können. Wer ist wann zu informieren und wie ist welche Sicherheitsverletzung zu dokumentieren?

 

Sind die Räumlichkeiten in verschiedene Sicherheitszonen unterteilt und wie wird mit externen Besuchern und Lieferanten umgegangen?

 

Werden neue Mitarbeiter zeitnah nach Aufnahme ihrer Beschäftigung über die Datenschutzregelungen der Kanzlei geschult und ein Datenschutzhandbuch zur Verfügung gestellt?

Auch auf IT-Seite gibt es viele Maßnahmen, die zu treffen sind, sowie wichtige Empfehlungen, um die Kanzleidaten vor unbefugtem Zugriff, Brand, Überschwemmung und anderem zu schützen.

Ein essenzielles Rahmenwerk für eine erfolgreiche Umsetzung von Datenschutz in der Kanzlei.

Die Broschüre kann hier bestellt werden:

https://www.datev.de/web/de/datev-shop/wissensvermittlung/fachliteratur-printmedien/35741-datenschutzrecht-fuer-berater/

–––

Sie suchen einen erfahrenen Partner rund um das Thema Datenschutz? Setzen Sie sich mit uns in Verbindung.