Das Verwaltungsgericht Mainz (VG Mainz) hat entschieden, dass die Verhängung eines Zwangsgeldes in Höhe von 5.000,00 EURO durch den Landesdatenschutzbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz gegen den Betreiber eines erotischen Tanzlokals wegen Nichtbeantwortung eines Fragenkatalogs zur Videoüberwachung angemessen ist. (VG Mainz Urteil vom 09.05.2019 1 K 760/18.MZ) Sachverhalt Die Klägerin betreibt ein Tanzlokal, in dem neben erotischen Tanzvorführungen auch andere sexuelle Dienstleistungen erbracht […]