Südwest Datenschutz unterstützt beratend ein Unternehmen aus der KFZ-Branche zum Thema Auskunftsersuchen

Mit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat jede Person das Recht auf Erteilung einer Auskunft zu seinen verarbeiteten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO). Dabei reicht es bereits aus, wenn die Person glaubt, dass ein Unternehmen Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet. Die ordnungsgemäße Bearbeitung des Auskunftsersuchens kann dabei je nach Fall unterschiedlich komplex ausfallen. Die Südwest Datenschutz unterstütze beratend ein Unternehmen aus der KFZ-Branche bei einem Auskunftsersuchen. Das Ziel der Beratung war die sachgemäße Bearbeitung des Auskunftsersuchens, um etwaige Sanktionen zu vermeiden. Dabei unterstützten wir unseren Mandanten bei allen des Auskunftsersuchens betreffenden Fragen und gaben fallbezogene Handlungsempfehlungen zu möglichen Besonderheiten.

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