Info: Neue EU-Datenschutzgrundverordnung

Am 04.Mai 2016 wurde die Verordnung (EU/2016/679) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) im Amtsblatt veröffentlicht.

Die Regelung tritt 20 Tage nach Veröffentlichung, also am 25.Mai 2016 (§ 99 I, II DS-GVO) in Kraft. Ab dem 25.Mai 2018 gilt die Daten-Grundverordnung (DS-GVO). Innerhalb der Zwei-Jahres-Frist haben Unternehmer notwendige Veränderungen hinsichtlich des Datenschutzes vorzunehmen. Ansonsten drohen Bußgelder.

 

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie gerne: RA Nicole Schmidt, LL.M.
Leistung: Anwaltliche Beratung

 

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