Fristlose Kündigung bei Videoüberwachung
Das Amtsgericht München (AG München) entschied mit Urteil vom 28.05.2019, Az. 432 C 2881/19: Mieter in einer Wohngemeinschaft sind zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn sie von ihrem Vermieter mit einer Videokamera im Flur überwacht werden. Sachverhalt Der Vermieter betrieb selbst nur noch ein Büro in der Wohnung, die er ansonsten zimmerweise vollständig untervermietete. Er vermietete … Fristlose Kündigung bei Videoüberwachung weiterlesen
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