Die französische Aufsichtsbehörde (CNIL) und der §38 BDSG
Das Amt des Datenschutzbeauftragten hat durch die Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) an Bedeutung gewonnen. So sind seit der DSGVO viele Unternehmen verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Doch selbst, wenn keine Pflicht besteht, so empfiehlt es sich in den meisten Fällen dennoch einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Die französische Aufsichtsbehörde (CNIL)