DSK-Beschluss zum Thema „Asset-Deal“
Am 24.05.2019 hat sich die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) auf einen Katalog von Fallgruppen verständigt, die im Rahmen der Interessenabwägung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f i.V.m. Abs. 4 DSGVO bei einem Unternehmensverkauf zu berücksichtigen sind. „Asset-Deal“ Ein Asset Deal