EuGH: datenschutzrechtlicher Anspruch auf Zugang zu eigener Prüfungsarbeit
Einleitung Der EuGH (Der Europäische Gerichtshof ist das oberste rechtssprechende Organ der Europäischen Union.)hat am 20.12.2017 entschieden, dass die in einer berufsbezogenen Prüfung gegebenen schriftlichen Antworten und etwaige Anmerkungen des Prüfers zu diesen Antworten personenbezogene Daten des Prüflings darstellen, hinsichtlich deren er grundsätzlich ein Auskunftsrecht hat. Sachverhalt