Strand mit Felsen

––– Arbeitsrecht / Beschäftigtendatenschutz

EuGH: datenschutzrechtlicher Anspruch auf Zugang zu eigener Prüfungsarbeit

Einleitung Der EuGH (Der Europäische Gerichtshof ist das oberste rechtssprechende Organ der Europäischen Union.)hat am 20.12.2017 entschieden, dass die in einer berufsbezogenen Prüfung gegebenen schriftlichen Antworten und etwaige Anmerkungen des Prüfers zu diesen Antworten personenbezogene Daten des Prüflings darstellen, hinsichtlich deren er grundsätzlich ein Auskunftsrecht hat. Sachverhalt

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LAG Berlin-Brandenburg: Weiterleitung betrieblicher Informationen an privates E-Mail Account – bevorstehender Arbeitgeberwechsel

Einleitung Das Landesarbeitsgericht Berlin Brandenburg hat am 23.08.2017 über die Wirksamkeit einer Kündigung zu Gunsten des Arbeitsgebers entschieden. Eine außerordentliche Kündigung ist gerechtfertigt, wenn Mitarbeiter betriebliche E-Mails auf den privaten Account weiterleiten. Sachverhalt Im Vorliegenden Sachverhalt geht es darum, dass ein Mitarbeiter betriebliche Unterlagen an seinen privaten

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Fristlose Kündigung nach Betrugsaufdeckung

Vor dem Arbeitsgericht Saarbrücken wehrt sich derzeit eine Schulleiterin gegen ihre außerordentliche Kündigung, welche ihr erteilt wurde, nachdem sie einer Urkundenfälschung in ihrer Einrichtung auf die Schliche kam. Die Klägerin ist Leiterin einer Altenpflegeschule und wurde gemeinsam mit einer weiteren Mitarbeiterin fristlos entlassen, nachdem sie verschiedene Ausbildungsnachweise

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Arbeitsvertragswidriges Verhalten begründet eine Einsichtnahme in E-Mails durch den Arbeitgeber

Besteht der konkrete Verdacht über arbeitsvertragsverletzendes Verhalten, so ist es dem Arbeitgeber gestattet, E-Mails eines dienstlich genutzten E-Mail-Kontos zu kontrollieren, besonders dann, wenn Unklarheit darüber besteht, ob eine Einsichtnahme auch private E-Mails umfasst und somit nur eine vage Gefährdung von Persönlichkeitsrechten des Arbeitnehmers besteht. Dies entschied das

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Verwertung betriebsverfassungsrechtswidrig erlangter Daten

Im Unterschied zu unseren bisher besprochenen Entscheidungen, in welchen datenschutzrechtswidrig erlangte Daten nicht verwertet wurden durften, kennen weder das Betriebsverfassungsgesetz noch die Zivilprozessordnung ein ausdrückliches prozessuales Verwendungsverbot für mitbestimmungswidrig erlangte Informationen. Dies führt dazu, dass vom Arbeitgeber in mitbestimmungswidriger Weise erhobene Informationen, soweit diese unstreitige Tatsachen darstellen,

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Mitarbeiterüberwachung mittels App?

Eine vom Arbeitgeber betriebene Smartphone-App, die es den Nutzern ermöglicht, ein Kundenfeedback abzugeben, das auch Angaben zu Leistung und Verhalten der Mitarbeiter enthalten könnte, ist keine technische Überwachungseinrichtung im Sinne von § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, wenn der Arbeitgeber weder zur Abgabe derartiger Angaben auffordert,

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Mitarbeiterüberwachung mittels Keylogger, Teil 2

Der Einsatz eines Keyloggers, mit dem alle Tastatureingaben an einem dienstlichen Computer für eine verdeckte Überwachung und Kontrolle des Arbeitnehmers aufgezeichnet werden, ist nach § 32 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) unzulässig, wenn kein auf den Arbeitnehmer bezogener, durch konkrete Tatsachen begründeter Verdacht einer Straftat oder anderen schwerwiegenden

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Beweisverwertung im Prozess

Im arbeitsgerichtlichen Prozess ist die Beweisverwertung unzulässig, wenn es sich dabei um personenbezogene Daten handelt und durch ihre Verwertung rechtswidrig in das Grundrecht des Arbeitnehmers auf informationelle Selbstbestimmung eingegriffen wird. Zu diesem Entschluss kam das Arbeitsgericht Cottbus in seinem Urteil vom 25. November 2014 – Az. 3

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