Das Marktortprinzip in der DSGVO
Das Markortprinzip stellt eine Neuerung, der ab Mai 2018 geltenden DSGVO dar und ist in Art. 3 II DSGVO i.V.m. Erwägungsgrund 23 der DSGVO geregelt. Die Regelung betrifft vor allem Unternehmen, die sich außerhalb der Union befinden. Danach findet die DSGVO „Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten