DSGVO: Härtere Sanktionen bei Datenschutz-Verstößen
Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bringt zahlreiche Neuerungen. Neben dem viel diskutierten „Recht auf Vergessenwerden“, müssen sich Unternehmen in Zukunft bei Datenschutzverletzungen auf erheblich verschärfte Sanktionen einstellen. Überwachung und Durchsetzung der DSGVO Den Datenschutzaufsichtsbehörden unterliegt weiterhin die Überwachung und Durchsetzung der Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung, Art. 57 I a)