Strand mit Felsen

––– August 2015

Anbringen der Attrappe einer Videokamera unterliegt nicht der Mitbestimmung des Betriebsrates

Grundsätzlich hat der Betriebsrat Mitbestimmungsrechte bei der Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen. Ein Klinikbetreiber hatte im Hinterausgang des Außenbereiches des Klinikgebäudes ohne Hinzuziehung des Betriebsrates die Attrappe einer Videokamera angebracht. Die Arbeitsnehmervertreter sahen hierin

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