Datenschutzkonformer Umgang mit Datenträgern und Dokumenten
Jeder Unternehmer, der die Daten seiner Kunden, Mandanten, Patienten, Lieferanten, aber auch die der eigenen Beschäftigten erhebt, verarbeitet oder nutzt, hat die Pflicht, diese angemessen vertraulich zu behandeln und aufzubewahren. Im Umgang mit personenbezogenen Daten finden die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Anwendung. Diese Verantwortung der unternehmerischen Sorgfaltspflicht