Strand mit Felsen

––– Juli 2015

Datenschutzkonformer Umgang mit Datenträgern und Dokumenten

Jeder Unternehmer, der die Daten seiner Kunden, Mandanten, Patienten, Lieferanten, aber auch die der eigenen Beschäftigten erhebt, verarbeitet oder nutzt, hat die Pflicht, diese angemessen vertraulich zu behandeln und aufzubewahren. Im Umgang mit personenbezogenen Daten finden die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Anwendung. Diese Verantwortung der unternehmerischen Sorgfaltspflicht

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Wer überwacht den Datenschutz? – Über die Rolle von Datenschutzbeauftragten und Aufsichtsbehörden

Vor dem Hintergrund, dass die automatisierte Datenverarbeitung die persönliche Privatsphäre jedes Einzelnen gefährden kann, hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE) im Jahre 1983 mit dem sogenannten „Volkszählungsurteil“ das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung entwickelt. Dieses gewährleistet die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten

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