Überwachung des Kaufverhaltens

Nachdem der Online-Handel schon geraume Zeit das Einkaufsverhalten seiner Kunden verfolgt, findet das sog. „Consumer Tracking“ vermehrt im stationären Einzelhandel Einzug. Die in den USA bereits eingesetzten Technologien sollen nun auch in Europa und Deutschland zum Einsatz kommen. Für erfolgsorientierte Unternehmen sollen sich vielfältige Möglichkeiten ergeben: Die Verknüpfung von Video- und Chip-Technik, Sensorik und Software wird gezielt dazu eingesetzt, das Kaufverhalten von Kunden zu analysieren, um mit geeigneten Marketingmaßnahmen optische Anreize zu schaffen und Waren optimal zu platzieren.

So stattet beispielsweise ein italienisches Unternehmen die Schaufensterpuppen seiner Kunden mit Videotechnik aus. Dank Spezialsoftware kann das Videomaterial im Nachgang auf Alter, Geschlecht und Ethnie der Kunden ausgewertet werden. Kombiniert man die Kameratechnik mit Elektronikchips in Kleidung oder Sensoren am Etikett, lassen sich über mehrere Meter hinweg Videokameras synchronisieren. Nimmt ein Kunde dann beispielsweise eine teure Lederjacke vom Bügel, lassen ihn die Kameras nicht mehr aus den Augen.

Smartphone-basierte Shopping-Apps und physische Cookies für den Schlüsselanhänger sollen mittels Bonussystem Kunden in die Geschäfte locken und dem Händler helfen, Kunden gezielt anzusprechen, auf Sonderangebote hinzuweisen und den Kunden mehr Zeit in seinem Geschäft verbringen lassen.

Unter dem Aspekt des Datenschutzes ist es zu kritisieren, dass sich die Daten aus softwaregesteuerter Videotechnik mit Kundenkartendaten, Kreditkarteninformationen und Funk-Etiketten verknüpfen lassen, so dass detaillierte Kundenprofile angelegt werden können. Ein Tracking ist zulässig, wenn die gesammelten Informationen keinen Rückschluss auf eine Person zulassen oder wenn der Nutzer ausdrücklich zum Tracking zugestimmt hat. Das Anbringen eines Hinweisschildes reicht also auch hierzulande nicht aus. Die Möglichkeiten durch die neuen Technologien sind nahezu unbegrenzt, doch sollten sich die Einzelhändler vor der Einführung mit Datenschutzexperten abstimmen, um nicht teure Bußgelder oder Fernbleiben enttäuschter Kunden zu riskieren.

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