Für Kunden und Interessenten ist die Webseite eines Unternehmens regelmäßig die erste Anlaufstelle. Eine vollständige und für jedermann leicht verständliche Datenschutzerklärung ist daher unerlässlich, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen. Mit ihr soll zu Beginn der Nutzung der rechtlich korrekter Umgang mit den durch die Nutzer zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten verständlich erläutert werden. So bieten sich etwa beim Einsatz von Webtracking-Diensten viele Gestaltungsmöglichkeiten, ebenso bei dem Einsatz von Kontaktformularen. Wir beraten Sie, ob ihre Webseite den komplexen und vielschichtigen datenschutzrechtlichen Anforderungen des nationalen Datenschutzrecht gerecht wird.
Kategorien
- Arbeitsrecht / Beschäftigtendatenschutz
- Auskunftsersuchen / Auskunftsrecht
- Compliance
- Corona
- Datenschutzbeauftragter / Aufsichtsbehörde
- EU-Datenschutz-Grundverordnung
- Fachbeiträge
- Industrie 4.0 / Internet der Dinge
- Internationaler Datenschutz
- IT-Sicherheit
- Kundendaten
- Marketing
- Patientendaten
- Presse
- Videoüberwachung