Berichte über rechtswidrig beschaffene E-Mail-Inhalte können zulässig und veröffentlicht werden

 Wird der Laptop eines Politikers geklaut und werden unter voller Namensnennung Inhalte darüber preisgegeben, stelle dies zwar eine Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts da, jedoch ist der Eingriff nicht rechtswidrig.

Der Bundesgerichtshof (30.09.2014 – VI ZR 490/12) hatten einen Fall zu klären, in dem einem ehemaligen Finanz- und Innenminister (Kläger) der Laptop gestohlen wurde und rechtswidrig beschaffte E-Mails zum Zwecke der Presseberichterstattung verwendet wurden. Auf dem Laptop waren E-Mails eines ehemaligen Finanzministers eines Bundeslandes zu finden, welche die Existenz eines außerehelichen Kindes und einer zusammenhängenden Verwehrung von Unterhaltszahlungen und dem Verdacht eines Sozialbetruges durch die Kindsmutter preisgab. Dabei führten drei Redakteure der Beklagten zu 1 ein Interview mit dem Kläger. Weiter erschienen in den Printmedien der Beklagten zu 1 und 3 sowie in dem Internetportal der früheren Beklagten zu 2 ähnliche Berichte über den Vorgang. Die Veröffentlichung erfolgte unter voller Namensnennung des Klägers.

Kollision bestehender Grundrechte

Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs greife die Veröffentlichung der E-Mail-Inhalte zwischen Kindsmutter und dem ehemaligen Politiker in den Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ein. Insbesondere tangiere dies das Recht des Klägers auf informationelle Selbstbestimmung und der Vertraulichkeitssphäre. Allerdings überwiege das von den Beklagten verfolgte Informationsinteresse der Öffentlichkeit und ihr Recht auf Meinungsfreiheit das Interesse des Klägers am Schutz seiner Persönlichkeit. Zwecks demokratischer Transparenz und Kontrolle bestehe ein gesteigertes Interesse an den Informationen über den Politiker und insbesondere an seinem Verhalten mit hohem „Öffentlichkeitswert“, so das Gericht. Die E-Mail Inhalte offenbaren das verwerfliche Verhalten des Politikers in seiner privaten und gesellschaftlichen Verantwortung, so dass die streitgegenständlichen Informationen einen hohen Wert für die Allgemeinheit haben. Gerade das der Politiker seinen finanziellen Verpflichtungen als Vater nicht nachgekommen ist und die zuständige Behörde unrechtmäßige Zahlungen geleistet hat und dieser somit ein Schaden für die Allgemeinheit nicht abgewendet hat, rechtfertige die Eingriffe der Journalisten.

 

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Leistung: Anwaltliche Beratung

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