Strand mit Felsen

––– August 2015

Fahrtenbuchauflage – um Gefahren besser vorzubeugen – trotz berechtigter Aussagenverweigerung

Wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten und erhält man einen Zeugenfragebogen übersandt, hat man das Recht von seinem Zeugnisverweigerungsrecht gemäß der Strafprozessordnung (StPO) Gebrauch zu machen. Die Klägerin und Halterin eines PKW überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 48 km/h. Nachdem dieser knapp einen Monat später ein Zeugenfragenborgen zukam,

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Geschwindigkeitsüberschreitung um 41 km/h führte zu einer Fahrtenbuchauflage für den gesamten Fuhrpark eines Unternehmens

Oftmals bereitet die Ermittlung des Fahrers bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit einen großen Aufwand für die Polizeibehörde, wenn der Halter bei der Ermittlung nicht mitwirkt. Die Antragstellerin, eine Unternehmerin und Halterin von 31 auf sie zugelassenen PKW, klagt vor dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße (22.01.2015

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Patient hat gegen Krankenhaus Anspruch auf Herausgabe von Kontaktdaten eines Mitpatienten

Bei der Übermittlung von Patientendaten an Dritte durch den Klinikbetreiber ist grundsätzlich zwischen dem Auskunftsinteresse des Geschädigten und dem Datenschutzinteresse des Schädigers abzuwägen. Im vorliegenden Sachverhalt machte der Kläger (Geschädigter) gegen die behandelnde Klinik einen Auskunftsanspruch geltend. Der Kläger wollte die Adresse seines Mitpatienten in Erfahrung bringen

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Videoüberwachung von Bürogebäuden ist bei Verhinderung von Straftaten durch das Bundesdatenschutzgesetz gerechtfertigt

Die Videoüberwachung von privaten Bürogebäuden mittels black box-Verfahren als Mini-dome-Videokameras, ausgerichtet auf einen Sichtbereich ohne Zoom-Funktion, kann zur Bekämpfung von Vandalismus und Diebstahl zulässig  sein. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen forderte die Klägerin als Eigentümerin und Verwalterin eines privaten Bürogebäudes mit einer streitgegenständlichen Verfügung unter Androhung

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Unerlaubte Veröffentlichung von Patientenfotos führt nicht zur außerordentlichen Kündigung

Eine der Lieblingsbeschäftigungen vieler Deutscher ist die Veröffentlichung von Bildern in sozialen Netzwerken. Dabei ist vielen unbewusst, dass Fotos aufgrund des Urheberrechts nicht einfach so veröffentlicht werden dürfen. Mitarbeiter eines Krankenhauses unterliegen zudem der Schweigepflicht. Somit können unerlaubte Veröffentlichungen von Fotografien auf Facebook zu einer außerordentlichen Kündigung

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Anfechtung eines Arbeitsvertrages wegen getilgter Straftat

Im Bewerbungsgespräch geht es grundsätzlich darum den Arbeitgeber von seinen fachlichen und persönlichen Fähigkeiten zu überzeugen. Dabei möchte der Arbeitgeber oftmals vieles wissen. Welche Fragen müssen überhaupt beantworten werden? Und wann darf etwas verschwiegen werden? Hier ist zwischen zulässigen und unzulässigen Fragestellungen zu unterscheiden. Vorliegend hatte sich

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