Fahrtenbuchauflage – um Gefahren besser vorzubeugen – trotz berechtigter Aussagenverweigerung
Wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten und erhält man einen Zeugenfragebogen übersandt, hat man das Recht von seinem Zeugnisverweigerungsrecht gemäß der Strafprozessordnung (StPO) Gebrauch zu machen. Die Klägerin und Halterin eines PKW überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 48 km/h. Nachdem dieser knapp einen Monat später ein Zeugenfragenborgen zukam,