Strand mit Felsen

––– Dezember 2014

Verletzung der Verschwiegenheitspflicht bei der Abrechnung ärztlicher Leistungen

Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte nutzen zur bequemen Abrechnung ihres Honorars oftmals die Dienstleistung von Abrechnungsstellen und treten ihre Forderungen gegenüber dem Patienten an diese ab. Ein kürzlich vor dem Landgericht Mannheim entschiedener Prozess zeigt, dass durch die Weiterleitung sensibler Patientendaten an eine Abrechnungsstelle die ärztliche Schweigepflicht gemäß

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